Keine Begünstigung bei Ermessensveranlagung
Bei Ermessensveranlagung ist eine vorsichtige Schätzung nötig, aber keine Pflicht zur günstigsten Annahme für die steuerpflichtige Person.
Hier finden Sie aktuelle News, wertvolle Tipps und umfassende Informationen rund um Steuern, Finanzen und Vorsorge in der Schweiz. Entdecken Sie Beiträge zu den neuesten Entwicklungen im Steuerrecht und erhalten Sie nützliche Ratschläge für Ihre Steuerplanung.
Bei Ermessensveranlagung ist eine vorsichtige Schätzung nötig, aber keine Pflicht zur günstigsten Annahme für die steuerpflichtige Person.
Ein Entscheid zum Erlass von Verzugszinsen ist nicht vor Bundesgericht anfechtbar; nur die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist möglich.
Eine provisorische Buchung im E-Banking-Journal genügt nicht als Beleg für die fristgerechte Zahlung des Kostenvorschusses.
Pendelt ein Steuerpflichtiger unter der Woche nach Hause, sind nur Wochenendrückfahrten, Wohnung und Verpflegung abziehbar.
Eine Rückweisung durch das Verwaltungsgericht zur weiteren Abklärung ist kein anfechtbarer Endentscheid vor dem Bundesgericht.
Das Bundesgericht kann nur über Fragen entscheiden, die bereits Gegenstand des Verfahrens vor der Vorinstanz waren.