Keine Fristwiederherstellung bei planbarer Reise
Vorhersehbare Auslandreisen rechtfertigen keine Fristwiederherstellung, wenn genug Zeit für die Rekursschrift bleibt.
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Vorhersehbare Auslandreisen rechtfertigen keine Fristwiederherstellung, wenn genug Zeit für die Rekursschrift bleibt.
Wird der Kostenvorschuss nicht fristgerecht bezahlt, tritt das Bundesgericht auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nicht ein.
Eine aus dem Ausland gesandte Beschwerde wahrt die Frist nur, wenn sie vor Fristablauf bei der Schweizer Post eingeht.
Auch Laien müssen in der Beschwerde darlegen, was sie am Entscheid stört, dessen Aufhebung beantragen und eine Begründung liefern.
Der Fahrkostenabzug beträgt 65 Rappen pro km; darin ist die Parkplatzmiete bereits enthalten.
Ein Gesuch um Fristwiederherstellung ist rechtzeitig, wenn es vor Fristablauf der Post übergeben wurde, nicht erst bei Behördeneingang.