Keine Steuerabzüge für umfassende Renovationen
Gesamterneuerungen von Bad, Elektro, Heizung, Satellitenanlage und Küche gelten nicht als Unterhalt und sind nicht abziehbar.
Hier finden Sie aktuelle News, wertvolle Tipps und umfassende Informationen rund um Steuern, Finanzen und Vorsorge in der Schweiz. Entdecken Sie Beiträge zu den neuesten Entwicklungen im Steuerrecht und erhalten Sie nützliche Ratschläge für Ihre Steuerplanung.
Gesamterneuerungen von Bad, Elektro, Heizung, Satellitenanlage und Küche gelten nicht als Unterhalt und sind nicht abziehbar.
Ein geschiedener Elternteil mit geteiltem Sorgerecht kann Alimente abziehen, jedoch keinen Kinderabzug geltend machen.
Die Behauptung, ein Kostenvorschuss sei „Quängelei“ oder sittenwidrig, genügt nicht als Beschwerdebegründung.
Rentenbezüger gelten nicht als erwerbstätig und können daher keine Beiträge an die Säule 3a steuerlich abziehen.
Die Erhebung der Kirchensteuer bei juristischen Personen verstößt nicht gegen die Religionsfreiheit.
Ein unentgeltliches Wohn- und Nutzungsrecht gilt als Vorbehaltsnutzung und muss als Eigenmietwert versteuert werden.