Nicht nachgewiesene Bareinzahlungen als Einkommen
Nicht deklarierte Bareinzahlungen auf Bankkonten gelten als Einkommen, wenn deren Herkunft steuerlich nicht belegt werden kann.
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Nicht deklarierte Bareinzahlungen auf Bankkonten gelten als Einkommen, wenn deren Herkunft steuerlich nicht belegt werden kann.
Der Abzug für energiesparende Massnahmen gilt nur für bestehende Bauten, nicht für Neubauten – auch wenn diese energetisch besser sind.
Die Steuerbehörde kann die Erbschaftssteuer vor Nachlassverteilung von einem solventen Erben beziehen; Regress bleibt ihm überlassen.
Ein Rekurs muss eine substantiierte Sachdarstellung mit Beweismitteln enthalten; ein zweiter Schriftenwechsel erfolgt nur ausnahmsweise.
Kinderalimente sind nur abziehbar, wenn sie gerichtlich genehmigt oder schriftlich genau beziffert sind.
Pauschale Behauptungen genügen nicht, um einen überhöhten Verkehrswert als willkürlich nachzuweisen; konkrete Darlegung ist nötig.