Keine Steuerabzüge für wirtschaftlich als Baurechtszinsen geltende Hypothekarzinsen
Hypothekarzinsen sind steuerlich nicht abziehbar, wenn sie wirtschaftlich als Baurechtszinsen zu betrachten sind.
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Hypothekarzinsen sind steuerlich nicht abziehbar, wenn sie wirtschaftlich als Baurechtszinsen zu betrachten sind.
Fehlender Lohnbezug 2007 rechtfertigt Ermessensveranlagung, da unklar bleibt, wie der Steuerpflichtige seinen Lebensunterhalt bestritt.
Nach- und Strafsteuerverfahren allein begründen keinen Gefährdungsgrund, können aber mit weiteren Elementen tatbestandsmäßig sein.
Kosten einer privaten Handelsschule sind nicht als behinderungsbedingte Mehrkosten abzugsfähig, auch für Personen nach BehiG.
Rückweisung der Streitsache an Vorinstanz durch Rekurskommission ist keine formelle Rechtsverweigerung, auch wenn Reformentscheid möglich.
Nach Trennung kann nur die Steuerschuldaufteilung angefochten werden; der rechtskräftige Gesamtbetrag bleibt unanfechtbar.