Verantwortung des Steuerpflichtigen bei Fehlern des Vertreters
Steuerpflichtiger haftet für Fehler des Vertreters, wenn er die Unrichtigkeit der Steuerangaben hätte erkennen können.
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Steuerpflichtiger haftet für Fehler des Vertreters, wenn er die Unrichtigkeit der Steuerangaben hätte erkennen können.
Kostenentscheid im Rückweisungsentscheid ist nicht vor Bundesgericht anfechtbar; Anfechtung erst nach Endentscheid möglich.
Kinderabzug entfällt, wenn das Kind wegen ausreichendem Vermögen (hier 700'000 CHF) keine Unterstützung benötigt.
Kapitalbezug zur Aufnahme einer Selbständigkeit wird regulär besteuert, wenn die Selbständigkeit nicht aufgenommen wird.
Beratungshonorare an Nahestehende, die nicht an Dritte gezahlt würden, gelten als geldwerte Leistungen.
Gericht kann zur Urteilsbegründung auf Vorinstanz verweisen; Begründungspflicht ist damit erfüllt.