Keine Abschreibung bei Vermietung durch Liegenschaftshändlerin
Vermietung einer Liegenschaft dient nicht dem Handelsbetrieb; daher keine Abschreibung unabhängig vom Vermögensstatus zulässig.
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Vermietung einer Liegenschaft dient nicht dem Handelsbetrieb; daher keine Abschreibung unabhängig vom Vermögensstatus zulässig.
Zustellfiktion tritt ein, auch wenn ein Rückbehaltungsauftrag an die Post erteilt wurde.
Ratenweiser Erlass eines Darlehens als simuliertes Geschäft; Schenkungssteuer auf gesamten Darlehensbetrag fällig.
Entscheid gilt als zugestellt, wenn auf der Post abgeholt, auch bei Anweisung, keine Sendungen zu empfangen.
Tätigkeiten ohne Gewinn über Jahre, wie Malerei und Literatur, gelten steuerlich als Liebhaberei und sind nicht abziehbar.
Verluste können nur vorgetragen werden, wenn sie nicht bereits bei der Einkommensermittlung berücksichtigt wurden.