Mangelhafte Eröffnung ohne Zustellung an Vertreter
Steuerbehörde muss Mitteilungen an benannten Vertreter senden; andernfalls ist die Eröffnung mangelhaft.
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Steuerbehörde muss Mitteilungen an benannten Vertreter senden; andernfalls ist die Eröffnung mangelhaft.
Verluste aus Grundstücksverkäufen sind mit Gewinnen im selben Jahr und Kanton zu verrechnen, auch ohne kantonale Regelung.
Grundstückgewinnsteuer kann bei Ehegatten-Eigentumswechsel aufgeschoben werden, auch ohne Eheauflösung oder Güterstandswechsel.
Vermächtnis geht mit Tod ins Vermögen über und ist von Erben unter Erbschaften/Schenkungen in der Steuererklärung anzugeben.
Bei verspätetem Akteneinsichtsgesuch liegt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor, wenn Behörde das Gesuch abweist.
50/50-Beteiligung mit gemeinsamer Geschäftsführung schließt beschränkten Einfluss aus; Pauschalabzug entfällt.