Abweisung der Beschwerde trotz fehlender Verlustverrechnung
Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich ohne Verlustverrechnung ist im Ergebnis korrekt; Beschwerde daher abgewiesen.
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Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich ohne Verlustverrechnung ist im Ergebnis korrekt; Beschwerde daher abgewiesen.
Lehrgang „Arts Management“ zählt nicht als Weiterbildung für lic. phil., da Managementkenntnisse nicht Teil der Grundausbildung sind.
Steuerbehörde muss verdeckte Gewinnausschüttung beweisen; unzureichender Nachweis führt zur Rückweisung an kantonales Steueramt.
Veräusserung von Geschäftsvermögensobjekten kann zur Besteuerung bestehender stiller Reserven aus ordnungsgemässer Buchhaltung führen.
Unterlassene Abklärung eines Kapitalgewinns beim Aktienverkauf verhindert nachträgliche Nachsteuererhebung trotz späterer Erkenntnisse.
Aktienverkauf zur Sicherung des Unternehmensüberlebens durch Geschäftsführer gilt nicht als steuerbarer Wertschriftenhandel.