PV-Anlage als Wertvermehrung – kein Steuerabzug
Die Installation einer PV-Anlage auf einem neuen Haus gilt als Wertvermehrung, daher kein Steuerabzug für erneuerbare Energien.
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Die Installation einer PV-Anlage auf einem neuen Haus gilt als Wertvermehrung, daher kein Steuerabzug für erneuerbare Energien.
Baurechtszinsen gelten neu als „dauernde Lasten“ und können vom Einkommen abgezogen statt im Eigenmietwert berücksichtigt werden.
Wertvermehrende Kosten mindern den Grundstückgewinn nur, wenn der Verkäufer nachweist, dass er sie selbst getragen hat.
Ein Architekt kann die Kosten für ein Philosophie- und Managementstudium nicht abziehen, da es nicht ausreichend berufsbezogen ist.
Die Erfassung nur des Monatsumsatzes in der Buchhaltung genügt nicht für die zeitnahe Aufzeichnung und kann steuerliche Folgen haben.
Wertvermehrende Aufwendungen mindern den Grundstückgewinn nur, wenn der Verkäufer nachweist, dass er die Kosten selbst getragen hat.