Beweislose Zahlungen gelten als geldwerte Leistungen
Nicht belegte oder erfasste Zahlungen werden als geldwerte Leistungen behandelt; gilt auch bei abgelaufenen Aufbewahrungsfristen.
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Nicht belegte oder erfasste Zahlungen werden als geldwerte Leistungen behandelt; gilt auch bei abgelaufenen Aufbewahrungsfristen.
Anwaltskosten für Erbstreit sind keine Einkommenssteuerabzüge können ggf. bei Erbschaftssteuer berücksichtigt werden, falls kantonal erlaubt
Steuerpflichtige muss tatsächliche Grundlagen für sachlich gebotene Abschreibungen oder Wertberichtigungen im Verfahren beweisen.
Akten, die der Steuerverwaltung vor Beginn eines Steuerstrafverfahrens bekannt sind, unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot.
Bei Wohnsitzwechsel und nachträglicher Veranlagung können beide Kantone das während des jeweiligen Wohnsitzes erzielte Einkommen besteuern.
Kirchensteuerpflicht für juristische Personen verletzt keine Grundrechte, da nur physische Personen Glaubensfreiheit beanspruchen können.