Anerkannte Unkostenaufrechnung bindend im privaten Veranlagungsverfahren
GmbH-Inhaber muss Aufrechnung nicht begründeter Unkosten als geldwerte Vorteile im privaten Verfahren akzeptieren, wenn zuvor anerkannt.
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GmbH-Inhaber muss Aufrechnung nicht begründeter Unkosten als geldwerte Vorteile im privaten Verfahren akzeptieren, wenn zuvor anerkannt.
Erträge aus Kapitalversicherungen auf fremdes Leben sind steuerpflichtig, da sie nicht der eigenen Vorsorge dienen.
Steuerverwaltung darf Angaben zu Gästen und Zweck bei Konsumationsspesen verlangen; keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte.
Übertragung einer Liegenschaft im Geschäftsvermögen auf Ehegattin bleibt Geschäftsvermögen, wenn als Kreditsicherheit genutzt.
Anfechtung der Ermessensveranlagung nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit; Begründung muss fristgerecht erfolgen, sonst kein Eintreten.
Eigenmietwert richtet sich nach Marktwert; bei knappem Mietmarkt kann Vergleich mit selbstgenutzten Liegenschaften erfolgen.