Ermessenseinkommen für Bankdirektor mit Lebenserfahrung vereinbar
Einkommen von sechs Millionen Franken für Grossbank-Managing Director ist ermessensgerecht und lebensnah.
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Einkommen von sechs Millionen Franken für Grossbank-Managing Director ist ermessensgerecht und lebensnah.
Zustellfiktion besteht während des Prozessrechtsverhältnisses, selbst wenn die letzte Handlung sieben Monate zurückliegt.
Maklerlohn ist nur abziehbar, wenn die Maklertätigkeit ursächlich für den Abschluss des Grundstückvertrags war.
Systematisches Berufen auf angeblich fehlerhafte Zustellungen durch Behörden begründet keinen Anspruch auf Rechtsschutz.
Erbschaftssteuerfrei ist nur die des zivilrechtlichen Vaters; Erbschaft vom biologischen Vater ist steuerpflichtig als Nichtverwandter.
Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten unzulässig bei Stundungs- und Erlassentscheiden, einschließlich Härtefallsteuererlasse.