Erhöhung von Bussen bei Verfahrenspflichtverletzung zulässig
Jährliche Bussenanpassung bei Verfahrenspflichtverletzung nach Verschulden und Ermessensbewertung ist rechtmäßig.
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Jährliche Bussenanpassung bei Verfahrenspflichtverletzung nach Verschulden und Ermessensbewertung ist rechtmäßig.
Bei Verzicht auf Rückerstattung wegen Nichtdeklaration sind Bruttoeinkünfte im Nachsteuerverfahren dennoch zu versteuern.
Kosten eines Jurastudiums für einen Ökonom und Controller sind steuerlich nicht als Umschulungskosten abziehbar.
Partei darf Replik einreichen, auch ohne angeordneten Schriftenwechsel; eine Woche zwischen Zustellung und Entscheid ist zu kurz.
Steuerbehörde kann Nichteintretensentscheid nur bei Fehlentscheidung revidieren; materielle Beurteilung ist ausgeschlossen.
Liquidationsüberschuss bei Immobiliengesellschaft realisiert sich frühestens ein Jahr nach Publikation des dritten Schuldenrufes.