Pfandausfälle nicht anrechenbar bei Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern
Pfandausfälle sind weder als Erwerbspreis noch als anrechenbare Aufwendungen bei der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern abzugsfähig.
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Pfandausfälle sind weder als Erwerbspreis noch als anrechenbare Aufwendungen bei der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern abzugsfähig.
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Ausschließliche geschäftliche Nutzung von Handy oder Computer ist unglaubhaft; Privatanteil von 25% ist angemessen.
Nach Aufhebung der Dumont-Praxis bleibt Einzelfallprüfung zur Unterscheidung von werterhaltenden und wertvermehrenden Aufwendungen nötig.
Ausländischer Verlustvortrag als steuermindernde Tatsache erfordert ordentliche Buchhaltung; deutscher Bescheid allein genügt nicht.