Handänderungssteuer unterliegt keiner Bundesharmonisierung
Im Gegensatz zur Grundstückgewinnsteuer ist die Handänderungssteuer kantonal geregelt und nicht bundesrechtlich harmonisiert.
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Im Gegensatz zur Grundstückgewinnsteuer ist die Handänderungssteuer kantonal geregelt und nicht bundesrechtlich harmonisiert.
Vollständiges Delkredere erfordert belegtes Ausfallrisiko; eine einmalige Zahlungsaufforderung per E-Mail genügt nicht.
Geldbezug eines beherrschenden Gesellschafters aus GmbH gilt als Einkommen; abweichende Gründe sind nachweispflichtig.
13-monatige Tätigkeit für UNTSO mit Wohnsitz und gesellschaftlicher Integration in Israel beendet unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz
Eigenmietwert einer Eigentumswohnung ist ab Kaufdatum steuerpflichtig, auch wenn der Bezug erst später erfolgt.
Beschränkung des Teilsatzverfahrens auf offene Gewinnausschüttungen ist harmonisierungswidrig und unzulässig, auch in Übergangsfrist.