Verkaufserlöse von Patenten bei gewerblicher Aktivität als Geschäftsvermögen
Erlös aus gewerblichem Verkauf von Patenten/Marken gehört zum Geschäftsvermögen; nur belegte Entwicklungs- und Materialkosten abziehbar.
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Erlös aus gewerblichem Verkauf von Patenten/Marken gehört zum Geschäftsvermögen; nur belegte Entwicklungs- und Materialkosten abziehbar.
Herabsetzungsgesuch im Aargauer Steuergesetz muss innerhalb der 90-tägigen Revisionsfrist eingereicht werden.
Bekanntschaft und gleiche Parteizugehörigkeit eines Bundesrichters mit Vorinstanzrichter beeinträchtigen Unbefangenheit nicht.
Kapitalbezug aus 2. Säule ist drei Jahre nach Einkauf gesperrt, auch bei Ausreise und unterschiedlichen Vorsorgeeinrichtungen.
Unterhaltsbeiträge sind allgemeine Abzüge und werden bei Teilsteuerpflicht anteilsmässig nach schweizerischem Einkommen gewährt.
Bei Verpachtung an nahestehende Personen kann ein Grundstück zum Realwert bewertet werden, wenn Ertrags- und Verkehrswert abweichen.