Kein Teilsatzverfahren für Ausschüttung ohne Kapitalanteil
Ausschüttung aus Genossenschaft ohne Kapital/Anteile ist kein qualifizierender Beteiligungsertrag und unterliegt nicht dem Teilsatzverfahren
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Ausschüttung aus Genossenschaft ohne Kapital/Anteile ist kein qualifizierender Beteiligungsertrag und unterliegt nicht dem Teilsatzverfahren
Bewusste Unterbesteuerung durch Ermessenstaxation begründet Eventualvorsatz; schweres Verschulden rechtfertigt Bussenfaktor 2.0.
Steuerverwaltung darf bei Ermessenstaxation anteilige Umsätze aus nicht abgerechneten Dauerverträgen einbeziehen.
Kanton des Hauptsteuerdomizils legt Unterhaltskostenabzug für auswärtige Liegenschaften nach eigenem Recht fest.
Ehepaare werden gemeinsam besteuert, solange keine tatsächliche Trennung nachgewiesen wird, auch bei getrennten Wohnverhältnissen.
Gewinn aus Grundstückverkauf wird bei Vertragsabschluss realisiert; bei Suspendivbedingung erst mit Grundbucheintrag.