Unterschiedliche Gründe für Nachsteuer- und Hinterziehungsverfahren
Verdachtsgründe für Verfahrenseinleitung müssen nicht mit den materiellen Nachbesteuerungsvoraussetzungen übereinstimmen.
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Verdachtsgründe für Verfahrenseinleitung müssen nicht mit den materiellen Nachbesteuerungsvoraussetzungen übereinstimmen.
Darlehen an Aktionär gilt als simuliert, wenn AG für einen Franken an einen mittellosen Käufer verkauft wird.
Motorsportauslagen ohne nachgewiesene Werbewirkung gelten als geldwerte Leistung an den Gesellschafter der GmbH.
Steuerverwaltung muss Nichtbesteuerung eines deklarierten Guthabens aus taktischen Gründen nicht detailliert begründen.
Über 30-Jährige mit Wohnung und langjähriger Arbeit in Zürich ist dort steuerpflichtig, trotz Wochenenden am Familienort.
Unbelegte Barprovisionen und Abzüge für erwerbstätige Kinder mit eigenem Einkommen sind steuerlich nicht zulässig.