Nachweispflicht für Zahlungen an behinderte Verwandte im Ausland
Zahlungen an behinderte Verwandte im Ausland sind nur abzugsfähig, wenn sie ausreichend belegt werden.
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Zahlungen an behinderte Verwandte im Ausland sind nur abzugsfähig, wenn sie ausreichend belegt werden.
Zustellfiktion greift nach 7 Tagen, auch wenn der Empfänger die Abholfrist der eingeschriebenen Sendung online verlängert hat.
Bei Anfechtung eines Nichteintretensentscheids kann ausschließlich das Nichteintreten gerügt werden.
Nutzer fortlaufender Einzahlungsscheine muss beweisen, dass nicht verbuchte Nummern ungenutzt blieben und keine Einzahlungen erfolgten.
Ermessenstaxation kann nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit angefochten werden; Ausstandsgründe für Gerichtsschreiber ausgeschlossen.
Geldwerte Leistung und verdeckte Kapitaleinlage können nur verrechnet werden, wenn ein direkter Zusammenhang besteht.