Regelmäßige Restaurantbesuche nicht abzugsfähig
Wöchentliche Restaurantbesuche von Aktionären sind nicht geschäftsmäßig begründet und steuerlich nicht abzugsfähig.
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Wöchentliche Restaurantbesuche von Aktionären sind nicht geschäftsmäßig begründet und steuerlich nicht abzugsfähig.
Straflose Selbstanzeige ausgeschlossen, wenn Betrugsverfahren läuft und Steuerbehörde von Hinterziehung Kenntnis hat.
Steueransässigkeit am Arbeitsort kann widerlegt werden bei regelmäßigem Familienkontakt und engen sozialen Bindungen.
Landpreis und Werklohn zählen zur Bemessungsgrundlage, wenn Vorbereitungen vor Werkvertragsschluss getroffen wurden.
Steuerbehörde muss nachweisen, dass Wertsteigerung eines Grundstücks vor Überführung ins Privatvermögen erfolgte.
Verkauf einer Wohnung und Kauf von Wohnung mit Gewerberäumen erfüllt nicht die Bedingungen für Ersatzbeschaffungsrecht.