Erhöhte Beweisanforderungen bei Provisionszahlungen ins Ausland
Fehlen Nachweise über Verkaufsbemühungen, sind erhöhte Beweisanforderungen für Provisionen an ausländische Gesellschaften nicht erfüllt.
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Fehlen Nachweise über Verkaufsbemühungen, sind erhöhte Beweisanforderungen für Provisionen an ausländische Gesellschaften nicht erfüllt.
Umschulungskosten sind nicht abzugsfähig, wenn der bisherige Beruf weiterhin ausgeübt werden kann.
In BL wird Betriebsverlust bei Grundstückgewinn verrechnet; nicht anrechenbarer Verlust fließt handelsrechtlich in den Verlustvortrag ein.
Die Steuerverwaltung darf bei der Ermessensveranlagung im Nachsteuerverfahren auf von der ESTV erhobene MWST-Umsätze abstellen.
Für die Rechtsmittelfrist zählt das Datum der effektiven Zustellung, nicht das auf der Verfügung aufgedruckte Datum.