Aufrechnung und Gewinnrealisierung bei Liegenschaftserträgen
Nicht drittvergleichsfähige Mieterträge werden aufgerechnet; Liegenschaftsgewinn bei Beurkundung steuerlich erfasst.
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Nicht drittvergleichsfähige Mieterträge werden aufgerechnet; Liegenschaftsgewinn bei Beurkundung steuerlich erfasst.
Gewinnaufrechnung bei Muttergesellschaft durch verdeckte Gewinnausschüttung mit Cost-Plus-Methode und 5% Zuschlag nicht beanstandet.
Nachsteuerverfahren erlaubt keine vollständige Prüfung der ursprünglichen Veranlagung; ordentliche Veranlagung ausgeschlossen.
Steueraufschub möglich, wenn Eigenheim beim Verkauf nicht bewohnt ist; entfällt bei verzögertem Verkauf ohne Verkaufsbemühungen.
Steuerpflicht der Ehefrau beschränkt sich auf Liegenschaften; keine Ausweitung auf selbständige Tätigkeit des Ehemannes.
Geldleistung für Beschwerderückzug gegen Bauprojekt ist steuerbar, wenn keine Wertminderung der Liegenschaft nachgewiesen wird.