Steuerabzug nur bei früherer Rückstellung für Patentverletzung
Aufwendungen für entgangenen Gewinn bei Patentverletzung nur abziehbar, wenn frühere Rückstellungen dafür rechtskräftig verbucht wurden.
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Aufwendungen für entgangenen Gewinn bei Patentverletzung nur abziehbar, wenn frühere Rückstellungen dafür rechtskräftig verbucht wurden.
Unterstützung einer ausländerrechtlich nicht erwerbsberechtigten Person berechtigt nicht zum Sozialabzug nach Genfer Steuergesetz.
Übernahme von Wohnungsmiete und Unterhaltskosten für Alleinaktionär durch Gesellschaft ist eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Ohne Nachweis eines neuen Wohnsitzes bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht am bisherigen Wohnort bestehen.
Vermietung an AG gilt als geschäftliche Nutzung; Pauschalabzug für Unterhaltskosten auch bei privater Nutzung durch Kader ausgeschlossen.
Grosszügiger, aber realitätsnaher Ermessenszuschlag macht Veranlagung anfechtbar, nicht nichtig; Entscheid 2C_679/2016 nicht übertragbar.