Fristbeginn und Nachbesserung bei Amtsblatt-Verfügung
Frist beginnt mit Publikation im Amtsblatt; ungenügende Beschwerde bewusst eingereicht, keine Nachbesserungsfrist.
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Frist beginnt mit Publikation im Amtsblatt; ungenügende Beschwerde bewusst eingereicht, keine Nachbesserungsfrist.
Luzern kann für die Grundstückgewinnsteuer den Katasterwert vor 30 Jahren anstelle des historischen Erwerbspreises nutzen.
Fehlt einer AG im Kanton Zug Infrastruktur, liegt das Hauptsteuerdomizil am Wohnsitz des Geschäftsführers.
Hypothekarschuldzinsen bei Auslandansässigen werden auf das weltweite Vermögen verteilt, wenn globale Verhältnisse nicht offengelegt sind.
Arbeitnehmer können nicht gedeckte Berufskosten trotz pauschaler Entschädigung des Arbeitgebers vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Buchverlust aus schenkweiser Übertragung einer Beteiligung auf eine Stiftung ist steuerlich nicht abzugsfähig.