Unbeschränkte Steuerpflicht im Verwaltungskanton
Bündner AG ist im Tessin steuerpflichtig bei tatsächlicher Verwaltung, Aktionärswohnsitz und fehlender Tätigkeit in Graubünden.
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Bündner AG ist im Tessin steuerpflichtig bei tatsächlicher Verwaltung, Aktionärswohnsitz und fehlender Tätigkeit in Graubünden.
Ruling schützt nicht vor Besteuerung bei Steuerumgehung, wenn Sachverhalt unvollständig offengelegt wurde.
Aufforderung zur Einreichung von Unterlagen unterbricht die Veranlagungsverjährung.
Private Wohnungsmiete ohne Privatanteil rechtfertigt Nachsteuerverfahren und geldwerte Leistung für den Gesellschafter.
Bei mehreren Wohnsitzen gilt der Ort der Familienwohnung, auch für Konkubinatspaare, als Steuerwohnsitz.
Busse wegen vollendeter Steuerhinterziehung unzulässig, wenn Veranlagungsverjährung noch nicht eingetreten ist.