Fristwahrung bei Anwaltsvertretung
Rekursfrist kann nur bei unverschuldetem Versäumnis des Anwalts wiederhergestellt werden; sonst Nichteintreten.
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Rekursfrist kann nur bei unverschuldetem Versäumnis des Anwalts wiederhergestellt werden; sonst Nichteintreten.
Liechtensteinische Anstalt mit Liegenschaften in der Schweiz wird zum Stiftungstarif besteuert.
Steuererklärungspflicht eines Grenzgängers begründet keine unbeschränkte Steuerpflicht, Steuer bleibt jedoch geschuldet.
Kapitalverlust aus Liegenschaftsverkauf darf nur abgeschrieben werden, wenn Verlust bereits absehbar war.
Steuerkommissär, der vor Verfahrensabschluss Strafanzeige stellt, verliert Unbefangenheit.
Minderheitsverkauf mit Substanzdividende führt mangels Einfluss nicht zur indirekten Teilliquidation.