Beteiligungsabzug bei Überpreis
Überhöhter Verkaufspreis mit Teilabgeltung rechtfertigt Gesamtbetrachtung und Beteiligungsabzug ab 1.6%-Quote.
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Überhöhter Verkaufspreis mit Teilabgeltung rechtfertigt Gesamtbetrachtung und Beteiligungsabzug ab 1.6%-Quote.
St. Galler Steuerverwaltung darf Verwaltungsgerichtsurteil zu Erbschaftssteuern nicht vor Bundesgericht anfechten.
Holding versteuert Liegenschaftsgewinn im Liegenschaftskanton; kein Verzicht auf Privileg trotz Beteiligungsabzug über 100%.
Fehlen Merkmale selbständiger Erwerbstätigkeit, gilt Liegenschaft als Privatvermögen, Pauschalabzug ist zulässig.
Zahlung eines Ex-Aktionärs an pensionierten Angestellten ist steuerbares Einkommen, keine Schenkung.
Keine Vorabinfo zur Kostenpflicht nötig, wenn Beschwerdeführer bei Ablehnungsbegehren Kenntnis aus den Akten hat.