Aufwandsnachweis bei Selbständigerwerbenden
Fehlender Nachweis geschäftlicher Aufwände führt bei Selbständigerwerbenden zur Aufrechnung als Gewinn.
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Fehlender Nachweis geschäftlicher Aufwände führt bei Selbständigerwerbenden zur Aufrechnung als Gewinn.
Alleinaktionär muss geldwerte Leistung detailliert bestreiten; pauschale Behauptung über verschwundenes Geld genügt nicht.
Neue Zürcher Norm zur Verlustverrechnung mit Grundstückgewinnen ist rechtsgleich und leistungsfähigkeitskonform.
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit können nicht nachversteuert werden, wenn Veranlagung nach Verjährung ohne neue Tatsachen erfolgt.
Festlegung von Verlustvorträgen begründet kein Beschwerde- oder Feststellungsinteresse, auch nicht bei möglicher Einkommensaufrechnung.
Vorbehaltlose Steuerzahlung im Kanton Zug trotz bekanntem Anspruch Zürichs verwirkt das Beschwerderecht; Doppelbesteuerung ist hinzunehmen.