Nachweispflicht für Auslandsverluste bei selbständiger Tätigkeit
Auslandsverluste sind nur bei Nachweis der geschäftsmäßigen Begründung abziehbar; keine Schätzungspflicht der Steuerbehörde.
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Kreisschreiben zur Eigenmietwertfestlegung bleibt bei Verweis in kantonaler Vorordnung anwendbar, auch wenn es formell außer Kraft ist.
Rentner können Anwaltskosten als Gewinnungskosten abziehen, wenn der Zusammenhang mit der Rentenerzielung nachgewiesen wird.
Trotz statutarischem Sitz in Obwalden liegt das Hauptsteuerdomizil bei wesentlichen Geschäftstätigkeiten in Zürich.
Ermessensveranlagung im Nachsteuerverfahren verletzt Art. 6 EMRK nicht, wenn Beweismittel trotz Mitwirkungsdruck ausbleiben.
Kreisschreiben bleibt bei Verweis in kantonaler Verordnung zur Eigenmietwertfestlegung anwendbar, auch wenn es formell außer Kraft ist.