Hauptsteuerdomizil bei tatsächlicher Verwaltung im Kanton Tessin
Fehlt der Nachweis der Verwaltung im Kanton Zug, liegt das Hauptsteuerdomizil der AG mit Aktivitäten und Bezügen im Kanton Tessin.
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Fehlt der Nachweis der Verwaltung im Kanton Zug, liegt das Hauptsteuerdomizil der AG mit Aktivitäten und Bezügen im Kanton Tessin.
Herabsetzung der Hinterziehungsbusse auf 4/5 der Steuer berücksichtigt ausreichend persönliche Umstände wie Arbeitslosigkeit.
Rückzahlung von Arbeitslosenentschädigungen ist nicht im Rückzahlungsjahr abziehbar, sondern begründet Revision der Vorjahresveranlagungen.
Veranlagungsverjährung wird nur durch ausdrückliche Anerkennung oder vorbehaltlose, ausgefüllte Steuererklärung unterbrochen.
Bei Einsprache gegen eine Ermessenstaxation muss der Steuerpflichtige die Unrichtigkeit der Veranlagung nachweisen.
Verlegt eine AG ihr Steuerdomizil und behält Räumlichkeiten ohne Meldung bei, darf die Steuerbehörde den Einschätzungsvorschlag ändern.