Praktikermethode bei Aktienbewertung zulässig
Bewertung nicht börsenkotierter Aktien nach Praktikermethode ist auch ohne explizite Nennung des Ertragswerts im Gesetz nicht willkürlich.
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Bewertung nicht börsenkotierter Aktien nach Praktikermethode ist auch ohne explizite Nennung des Ertragswerts im Gesetz nicht willkürlich.
Darlehen ohne Sicherheiten, Abmachungen, Zinsen oder Zweckabdeckung und bei schlechter Finanzlage gilt als simuliert.
Fahrlässige Nichtdeklaration von Dividenden führt nach Art. 23 Abs. 2 VStG nicht zum Verlust des Verrechnungssteueranspruchs.
Sitzverlegung ohne Geschäftstätigkeit führt zur Steuerpflicht im Ursprungs-Kanton; Beschwerderecht durch Zahlung ohne Vorbehalt verwirkt.
Steuerverwaltung darf bei der Veranlagung die von der ASU ermittelten Zahlen verwenden.
Wohnsitzwechsel begründet keinen steuerrechtlichen Wohnsitz, wenn Aufenthalt überwiegend im Tessin und Ausland erfolgt.