Keine Steuerbefreiung für Pferdeschutz-Stiftung
Stiftung für alte und kranke Pferde ist nicht gemeinnützig, da Zweck primär Pferdebesitzern dient und nicht dem Allgemeininteresse.
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Stiftung für alte und kranke Pferde ist nicht gemeinnützig, da Zweck primär Pferdebesitzern dient und nicht dem Allgemeininteresse.
Beilage von Formular 110 wahrt Rückerstattungsanspruch der Verrechnungssteuer trotz fehlender Dividenden-Deklaration.
Sicherstellungsverfügungen zu Steuern können beide Ehegatten betreffen; bei Bussen nur den betroffenen Ehegatten als Adressat.
Bei fehlendem Kassensturz in bargeldintensivem Betrieb darf Steuerverwaltung Bruttogewinnmargen aus Folgejahr oder Vorgängerbetrieb nutzen.
Eröffnungsmangel durch Zustellung an Steuerpflichtigen statt Treuhänder wird bei fehlendem Hinweis als zugestellt geheilt.
Grosser Rat Bern darf Medianzielwert für amtliche Bewertung nicht im Dekret über Grundstücksbewertung festlegen.