Verdeckte Gewinnausschüttung durch unberechtigte Aufrechnung
Aufrechnung unberechtigter Ausgaben des Vaters der Gesellschafter führt zu verdeckter Gewinnausschüttung und Steuerhinterziehung.
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Aufrechnung unberechtigter Ausgaben des Vaters der Gesellschafter führt zu verdeckter Gewinnausschüttung und Steuerhinterziehung.
Gericht darf Kostenvorschuss verlangen, wenn Höhe, Frist und Folgen bei Nichteinhaltung klar mitgeteilt wurden.
Bar bezahlte Schuldzinsen ohne Nachweis sind steuerlich nicht abzugsfähig.
Verwaltungsgericht Zürich darf im steuerrechtlichen Ordnungsbussenverfahren Kostenvorschuss verlangen; StPO nicht anwendbar.
Darlehen an überschuldete Gesellschaft statt Dividende gilt als Steuerumgehung, da steuerneutrale Rückzahlung bewirkt wird.
Ohne Verträge oder Belege für Zahlungen an nahestehende Gesellschaft sind Geschäftsbücher materiell unrichtig und Aufwendungen unbegründet.