Unzulässige Abschreibungen auf Beteiligungen
Kein Wertverlust der Beteiligung: Abschreibungen sind unzulässig und können auch aus Vorjahren von der Steuerbehörde aufgerechnet werden.
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Kein Wertverlust der Beteiligung: Abschreibungen sind unzulässig und können auch aus Vorjahren von der Steuerbehörde aufgerechnet werden.
VR-Honorare aus zwei nicht konzernverbundenen Gesellschaften sind im VAV abrechenbar, wenn sie mit der VR-Tätigkeit zusammenhängen.
Mietaufwand der GmbH ist als Ertrag aus unbeweglichem Vermögen beim Gesellschafter steuerbar, auch ohne tatsächlichen Geldfluss.
Einzahlung auf ein gemeinsames Konto ist kein Unterhaltsbeitrag gem. Art. 33 Abs. 1 lit. c DBG, da beide Eltern darauf zugreifen können.
Ohne Mitwirkungspflicht keine Domizilentscheidung; Einsprache gegen Ermessensveranlagung unzulässig ohne vollständige Steuererklärung.
Bei ungeklärter Schuldabnahme in der Steuererklärung kann die Behörde Ermessenszuschläge nach Vermögens- und Lebensaufwandsmethode anwenden.