Unzulässige Sponsoring kosten als geldwerte Leistung
Sponsoring ohne direkten Werbeeffekt für Gesellschafter ist nicht geschäftsmässig begründet und gilt als geldwerte Leistung.
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Sponsoring ohne direkten Werbeeffekt für Gesellschafter ist nicht geschäftsmässig begründet und gilt als geldwerte Leistung.
Selbständige Erwerbstätigkeit endet mit Liegenschaftsverkauf; stille Reserven der letzten 2 Jahre werden privilegiert besteuert.
Eigenkapital von Vereinen/Stiftungen wird separat nach Aktiven- und Schuldenquoten ausgeschieden; Liegenschaften unterschiedlich bewertet.
Bewertung von Aktien nach Praktikermethode ist nicht willkürlich; Veräußerungsbeschränkung mit 30%-Abschlag berücksichtigt.
Leibrente mit Rückkaufswert sichert Langleberisiko ab und unterliegt auch nach Aufschubphase der Vermögenssteuer.
Ehegatten haften im Kanton Waadt solidarisch für Steuern aus gemeinsamer Haushaltszeit, auch nach faktischer Trennung.