Keine straflose Selbstanzeige bei fehlendem Eigenantrieb
Selbstanzeige nach MWST-Kontrolle ist nicht straflos, da Eigenantrieb fehlt und Meldung durch Behörden erwartet werden konnte.
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Selbstanzeige nach MWST-Kontrolle ist nicht straflos, da Eigenantrieb fehlt und Meldung durch Behörden erwartet werden konnte.
Ermessenstaxation anhand des Durchschnitts der schwankenden Vorjahreseinkommen ist kein krasser Verfahrensfehler.
Gemeinnützige Steuerbefreiung ausgeschlossen, wenn Stiftung fast ausschließlich von Kapitalgesellschaft abhängt.
Unterhaltskosten spanischer Liegenschaften sind abziehbar, wenn spanischer Eigenmietwert schweizerischen Kriterien entspricht.
Quellensteuern können innert 5 Jahren nachgefordert werden; Nachsteuerverfahren gegen SSL bei rechtskräftiger Verfügung möglich.
Grundstücksverkäufe mit Buchgewinn nach Fusion zeigen stille Reserven; Abschreibung unechter Fusionsverluste steuerlich unzulässig.