Rückerstattung Corona-Erwerbsersatz: Covid-Kredite als Fremdkapital
Covid-19-Kredite gelten bei Erlassprüfung der Rückerstattung als Fremdkapital; Härtekriterium für juristische Personen relevant (E. 5.1–5.4)
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Covid-19-Kredite gelten bei Erlassprüfung der Rückerstattung als Fremdkapital; Härtekriterium für juristische Personen relevant (E. 5.1–5.4)
Berechnungsmethode für Zuschlag beim Rentenaufschub gemäss Art. 55ter AHVV ist bundesrechtskonform (E. 3–7).
Art. 204 DBG gilt nicht für Altrenten ausländischer Vorsorge ohne Beitragsabzug; Freizügigkeitsfrage bleibt offen (E. 5.3.2, 5.4).
Renten aus ausländischem Vorsorgewerk fallen systematisch unter Art. 22 Abs. 1 DBG (E. 4).
Vom Arbeitgeber überwälzte Krankentaggeldprämien gelten als Gewinnungskosten, da sie nicht freiwillig bezahlt werden (E. 5).
Arbeitgeberähnliche Stellung in mehreren Gesellschaften begründet keinen mehrfachen Anspruch auf den Höchstbetrag (E. 6).