Keine EL-Deckung für Pflege durch Angehörige
Kosten für Pflege durch EL-eingeschlossene Angehörige sind gesetzeskonform ausgeschlossen, ohne Verfassungsverstoss (E. 6.2, 6.6).
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Kosten für Pflege durch EL-eingeschlossene Angehörige sind gesetzeskonform ausgeschlossen, ohne Verfassungsverstoss (E. 6.2, 6.6).
Für Rentenabstufungen gelten die neuesten LSE-Daten; Revisionsregeln analog anwendbar (E. 5.2).
Bei Auslandwohnsitz von Bundesangestellten bestimmt der Heimatkanton die Veranlagung für die direkte Bundessteuer (E. 4–5.8).
AHV/IV/EO-Mindestbeitrag Nichterwerbstätiger gilt als Ausgabe und beeinflusst EL-Anspruch (E. 2 und 3).
Barwert-Ersatz genügt zur Behebung einer EMRK-Verletzung, Revision ist nicht erforderlich (E. 1–3).
Zahlungen für Erneuerungsfonds-Anteile sind keine Einlagen und steuerlich nicht abzugsfähig (E. 4.3–4.6).