Keine Revision bei rechtskräftiger Veranlagung von Dividenden
Rechtskräftige Veranlagung von Dividenden aus qualifizierter Beteiligung mit 100% Besteuerung ist revisionsfest.
Hier finden Sie aktuelle News, wertvolle Tipps und umfassende Informationen rund um Steuern, Finanzen und Vorsorge in der Schweiz. Entdecken Sie Beiträge zu den neuesten Entwicklungen im Steuerrecht und erhalten Sie nützliche Ratschläge für Ihre Steuerplanung.
Rechtskräftige Veranlagung von Dividenden aus qualifizierter Beteiligung mit 100% Besteuerung ist revisionsfest.
Umzug nach Basel mit Beibehaltung der Wohnung in Deutschland erlaubt keinen Abzug von Mietkosten als Berufskosten.
Bei Verpachtung an nahestehende Personen kann ein Grundstück zum Realwert bewertet werden, wenn Ertrags- und Verkehrswert abweichen.
Leistungen der Gebäudeversicherung sind nicht wertvermehrend und daher nicht als Anlagekosten vom Veräußerungserlös abziehbar.
Anwaltskosten für Erbstreit sind keine Einkommenssteuerabzüge können ggf. bei Erbschaftssteuer berücksichtigt werden, falls kantonal erlaubt
Anfechtung der Ermessensveranlagung nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit; Begründung muss fristgerecht erfolgen, sonst kein Eintreten.