Grenzgängerabkommen: Regelmässige Rückkehr genügt
Das Abkommen verlangt keine tägliche Rückkehr des Grenzgängers, eine regelmässige Rückkehr reicht aus.
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Das Abkommen verlangt keine tägliche Rückkehr des Grenzgängers, eine regelmässige Rückkehr reicht aus.
Mäklerprovision ist bei der Grundstückgewinnsteuer abziehbar, wenn eine Vermittlungstätigkeit nachgewiesen wird.
Doppelbesteuerungsbeschwerden ans Bundesgericht sind nur gegen letztinstanzliche Entscheide möglich; Frist von 30 Tagen beachten.
Bei Beschwerderückzug kann im Bundesgericht eine reduzierte Pauschalgebühr von CHF 300.00 erhoben werden.
Bezüge von Chefärzten für Privatpatienten gelten als unselbständiges Einkommen und sind am Hauptsteuerdomizil zu versteuern.
Nutzt ein Kanton seine Steuerkompetenz nicht, darf kein anderer Kanton stattdessen eine höhere Steuer erheben; verhindert Doppelbesteuerung.