Entgelt für Konkurrenzverbot als steuerbares Einkommen
Entgeltanteil für Konkurrenzverbot ist steuerbares Einkommen; Vorwand der Scheindarstellung aus steuerlichen Gründen wird nicht anerkannt.
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Entgeltanteil für Konkurrenzverbot ist steuerbares Einkommen; Vorwand der Scheindarstellung aus steuerlichen Gründen wird nicht anerkannt.
Ein Aktionär erzielt keinen steuerfreien Gewinn bei Einlage privater Beteiligungen über Nominalwert, auch bei kollektiver Beherrschung.
Allgemeine Kritik am Behördenverhalten und an der Veranlagung reicht nicht für eine Revision einer rechtskräftigen Veranlagung.
Im Schneeballsystem gelten Gewinngutschriften als realisierte Einkünfte, wenn Anleger über Auszahlung oder Reinvestition entscheiden können
Einkommen gilt als realisiert, wenn der Steuerpflichtige im Schneeballsystem einen festen Anspruch auf angeblichen Vermögenszuwachs erhält.
Paralleler Instanzenzug erforderlich; vgl. Urteile vom 12.02.2004 und Grundsatzurteil vom 19.12.2003.