Strenge Praxis bei fristgerechter Zahlung des Kostenvorschusses
Ein rechtzeitiger Bankzahlungsauftrag reicht nicht aus, um die Frist für den Kostenvorschuss einzuhalten.
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Ein rechtzeitiger Bankzahlungsauftrag reicht nicht aus, um die Frist für den Kostenvorschuss einzuhalten.
Kollektivgesellschaft gilt als Erwerbsunternehmen, wodurch Eintragungs-, Buchführungspflicht und Steuerpflicht auf Kapitalgewinne bestehen.
Geldwerte Leistung an Aktionäre kann auch bei Verkauf von Tochterbeteiligungen zum Börsenkurs durch die AG vorliegen.
Praxisänderung 1997 rechtfertigt keine Nachbesteuerung für 1993/94; Besteuerung erfolgt bei Ausübung, nicht Zuteilung.
Einkommen aus gevesteten Optionen ist ausserordentlich und wird in der Bemessungslücke besteuert; Praxiswechsel 1997 zulässig.
Abzug für auswärtige Verpflegung nur bei unzumutbarer Heimkehr; kantonale Unterschiede sind zulässig (Erw. 3.4).