Betriebsbegriff bei Grundstückgewinnsteuer-Aufschub
Professionelle Immobilienbewirtschaftung ist für Betriebsstatus entscheidend, unabhängig von Eigen- oder Fremdverwaltung (E. 6.1–6.9).
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Professionelle Immobilienbewirtschaftung ist für Betriebsstatus entscheidend, unabhängig von Eigen- oder Fremdverwaltung (E. 6.1–6.9).
Entscheide zur Emissionsabgabe sind vor Bundesgericht nicht anfechtbar; Freibetrag erfordert Verlustausbuchung bei Sanierung (E. 1.2, 3).
TCM-Leistungen sind je nach kantonaler Zulassung steuerbar oder steuerfrei; Prinzip der MWST-Einheitlichkeit geschwächt (E. 4.3, 5).
Invalidenrente trotz Vertrag bei Unfall nach Rentenalter ausgeschlossen; Vertrauensschutz nur bei nachteiligen Dispositionen (E. 4.5–5.4).
Weiterbelastete Produktionskosten gelten nicht als Entgeltsminderung, sondern als eigenständige steuerpflichtige Leistung (E. 3.4–3.5).
Öffentliche Investitionsbeiträge mit Zweckbindung gelten als vorsteuerwirksame Subventionen, keine vorsteuerneutrale Spende (E. 2.2, 3.2).