Freibeträge bei EL-Berechnung in Kernfamilien
Freibeträge gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. a ELG gelten für Einkommen der Kernfamilie, inkl. Kindereinkommen (E. 5.5–5.6).
Hier finden Sie aktuelle News, wertvolle Tipps und umfassende Informationen rund um Steuern, Finanzen und Vorsorge in der Schweiz. Entdecken Sie Beiträge zu den neuesten Entwicklungen im Steuerrecht und erhalten Sie nützliche Ratschläge für Ihre Steuerplanung.
Freibeträge gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. a ELG gelten für Einkommen der Kernfamilie, inkl. Kindereinkommen (E. 5.5–5.6).
Ein Mobilitätsverein mit Fahrzeugprüfungen unterliegt der Suva-Zuständigkeit gemäss UVG (E. 5).
Ein Anspruch auf Parteikostenersatz besteht nicht, wenn die Beschwerdeführerin die Beschwerde selbst verfasst.
In einem Verfahren zur kommunalen Erbschaftssteuer können Fragen zur kantonalen Erbschaftssteuer nicht mitangefochten werden.
Rückkaufssumme einer Leibrente ist voll zum Vorsorgetarif zu besteuern; Besteuerung von 40 % zum Rentensatz unzulässig.
Ein Darlehen an Aktionär, das Dritten nicht gewährt würde, gilt als verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund von Simulation.