Bemessungslücke: Vorbedingungen bei Tauschgeschäfts-Einkünften berücksichtigen
Bei Tauschgeschäften sind Fremdfinanzierung und Parzellierung vor dem Verkauf zu beachten; Verkaufszeitpunkt nicht isoliert betrachten.
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Bei Tauschgeschäften sind Fremdfinanzierung und Parzellierung vor dem Verkauf zu beachten; Verkaufszeitpunkt nicht isoliert betrachten.
Art. 177 DBG gilt für juristische Personen bei Steuerhinterziehung durch Teilnahme; falsche Lohnbuchung der AG kann strafbar sein.
Fehler durch unberücksichtigte Beweismittel müssen im ordentlichen Verfahren angefochten werden; nach Rechtskraft keine Korrektur möglich.
Fristwiederherstellung wegen Krankheit erfordert Nachweis, dass keine Beauftragung Dritter möglich war; bloße Krankheit reicht nicht aus.
Einspracheschrift ohne Belege reicht als Steuererklärung nicht aus; Schätzung des Anwaltseinkommens von Fr. 200'000 gilt als angemessen.
Eigenmietwert einer verpachteten Landwirtschaftsliegenschaft wird einkommensteuerlich nach Nicht-Landwirtschaftskriterien festgesetzt.