Akteneinsicht erfordert ausdrückliches Gesuch bei Nachsteuerveranlagung
Für Akteneinsicht in Expertisen-/Verzeigungsberichte nach Art. 114 DBG ist ein ausdrückliches Gesuch nötig; Existenzoffenlegung genügt.
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Für Akteneinsicht in Expertisen-/Verzeigungsberichte nach Art. 114 DBG ist ein ausdrückliches Gesuch nötig; Existenzoffenlegung genügt.
Nachreichen der Steuererklärung ist nicht zwingend für Einsprache; ausreichende substanzielle Vorbringen können genügen, je nach Umständen.
Steuerliche Erfassung von Mitarbeiteroptionen bei Ausübung; Steuersubjekt muss Bescheinigung über geldwerten Vorteil einreichen.
Strafrechtliche Verurteilung rechtfertigt keine Revision, wenn sie keinen Bezug zum Steuerentscheid hat.
Fristgerechte Einsprache ist Voraussetzung für Mängelprüfung Fristversäumnis wird nicht entschuldigt auch bei Veranlagungsfehler der Behörde
Bei Aussichtslosigkeit der Beschwerde und höheren Verlustgefahren als Gewinnaussichten bleibt die Frage der Bedürftigkeit irrelevant.