Steuerpflicht trotz fehlender Quellensteuer
Steuererklärungspflicht eines Grenzgängers begründet keine unbeschränkte Steuerpflicht, Steuer bleibt jedoch geschuldet.
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Steuererklärungspflicht eines Grenzgängers begründet keine unbeschränkte Steuerpflicht, Steuer bleibt jedoch geschuldet.
Holdingspaltung ist steuerneutral, auch bei Übertragung einer einzigen Beteiligung, inkl. Steuerneutralität für natürliche Personen.
Teilhaber ohne Rechtspersönlichkeit versteuern ihr anteiliges In- und Auslandseinkommen bei fehlenden ausländischen Betriebsstätten.
Fehlender Nachweis geschäftlicher Aufwände führt bei Selbständigerwerbenden zur Aufrechnung als Gewinn.
Familienabzug im Genfer Steuergesetz verstößt weder gegen den Grundsatz der Rechtmäßigkeit noch gegen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Verweigerung der Herausgabe von Geschäftsbüchern durch juristische Person rechtfertigt Ermessenstaxation wegen Pflichtverletzung.