Handänderungssteuer bei nicht zusammenhängenden Umstrukturierungen
Handänderungssteuer entfällt nur bei Betriebseinbringung; erneute Übertragung neuer Liegenschaften zählt als separates Geschäft.
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Handänderungssteuer entfällt nur bei Betriebseinbringung; erneute Übertragung neuer Liegenschaften zählt als separates Geschäft.
Umsatzentschädigung an substanzlose Muttergesellschaft für F&E-Ergebnisse ohne Patentrechte ist verdeckte Gewinnausschüttung.
Zahlungen an behinderte Verwandte im Ausland sind nur abzugsfähig, wenn sie ausreichend belegt werden.
Ermessenstaxation kann nur bei offensichtlicher Unrichtigkeit angefochten werden; Ausstandsgründe für Gerichtsschreiber ausgeschlossen.
Einsprachefristen im DBG sind abschließend; kantonale Regelungen, z.B. zur Fristaussetzung, die dem widersprechen, sind unzulässig.
Steuerverwaltung darf Dokumente an familiären Wohnsitz senden, wenn geschiedener Ehegatte diese Adresse angegeben hat.