Zustellung bei Entgegennahme durch Mitarbeiter wirksam
Entscheid gilt als zugestellt, wenn Mitarbeiter des Vertreters ihn annimmt; Vertreter trägt Verantwortung für fahrlässiges Handeln.
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Entscheid gilt als zugestellt, wenn Mitarbeiter des Vertreters ihn annimmt; Vertreter trägt Verantwortung für fahrlässiges Handeln.
Vermögensbewertung erfolgt zum Verkehrswert; Kantone wie Genf können Bewertungsmethode selbst festlegen.
Gewinnaufrechnung bei Muttergesellschaft durch verdeckte Gewinnausschüttung mit Cost-Plus-Methode und 5% Zuschlag nicht beanstandet.
Nachsteuerverfahren erlaubt keine vollständige Prüfung der ursprünglichen Veranlagung; ordentliche Veranlagung ausgeschlossen.
Unterstützung einer ausländerrechtlich nicht erwerbsberechtigten Person berechtigt nicht zum Sozialabzug nach Genfer Steuergesetz.
Übernahme von Wohnungsmiete und Unterhaltskosten für Alleinaktionär durch Gesellschaft ist eine verdeckte Gewinnausschüttung.